AGB

Teilnahmebedingungen des Vorteilssystems PREMIUMCARD für Wareneinkauf und Dienstleistungen

1. Kundenbeziehungen

1.1. An dem Vorteilssystem PREMIUMCARD der Rheinische Post Mediengruppe nimmt jeder berechtigte Abonnent der Rheinische Post, Bergische Morgenpost, Solinger Morgenpost und Neuss-Grevenbroicher Zeitung teil. Durch die erstmalige Nutzung der PREMIUMCARD oder der digitalen PREMIUMCARD Nummer erklären Sie Ihr Einverständnis mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

1.2. Für jeden berechtigten Abonnenten wird eine PREMIUMCARD kostenlos ausgegeben. Berechtigte Abonnentensind alle Personen, die ein reguläres Print- oder Digitalabonnement abgeschlossen haben. Abonnenten von Leseproben, Kurz-Abonnements und Empfänger der Kruschel Post erhalten keine PREMIUMCARD.

1.3. Berechtigte Abonnenten erhalten, sofern eine Einwilligung zur Übermittlung einer E-Mail Nachricht besteht, kostenlos eine digitale PREMIUMCARD. Dies bedeutet, dass dem berechtigten Abonnenten eine Mail mit der PREMIUMCARD Nummer sowie der zugehörigen Abo-Nummer zugestellt wird.

1.4. Mit der PREMIUMCARD können verschiedene Vorteile in Anspruch genommen werden. Diese Teilnahmebedingungen regeln den Einsatz der PREMIUMCARD und den Umgang mit den daraus resultierenden Vorteilen, sofern diese als Boni nachträglich an die einzelnen Abonnenten gelangen.


2. Bonus

2.1. In den teilnehmenden Akzeptanzstellen der Partnerfirmen erhalten die Abonnenten beim Bezug von bestimmten Waren und Dienstleistungen einen Bonus. Die Boni werden nur bei Barzahlung oder einer Barzahlung gleichkommender Weise gewährt. Zahlungen mit einer Kreditkarte sind nur in Online-Shops (sofern nicht explizit auf den Ausschluss von Kreditkartenzahlungen hingewiesen wird) und nicht im stationären Handel möglich. Die Höhe der gewährten Boni und die Warengruppen, für die diese gewährt werden, sind jeweils dem aktuellen Partnerfirmen-Verzeichnis auf www.rp-premium.de zu entnehmen.

2.2. Die Abonnenten können über die PREMIUMCARD Hotline mit folgender Rufnummer 0211 505-1111, einen durch ein selbst vergebenes Passwort geschützten Bereich auf www.rp-premium.de sowie innerhalb der PREMIUMCARD App den Wert ihrer gesammelten Boni in Erfahrung bringen.

2.3. Der mit der PREMIUMCARD realisierte Umsatz (vgl. Ziff 9.1.) bei den angeschlossenen Partnerfirmen wird dort erfasst und elektronisch an die Rheinische Post Mediengruppe weitergeleitet. Dort, wo keine elektronische Umsatzerfassung erfolgt, wird ersatzweise ein Umsatzbeleg durch die Partnerfirma erstellt und der Rheinische Post Mediengruppe zur Registrierung zugeleitet. Zur Umsatzerfassung legen die Abonnenten vor dem Zahlungs- oder Kassiervorgang oder der Rechnungserstellung ihre PREMIUMCARD vor. Das heißt, die Vorlage der PREMIUMCARD muss in einem direkten Zusammenhang mit dem Kauf erfolgen. Bei einem Kauf über einen Online-Shop ist es notwendig, dass vorab eine Anmeldung auf www.rp-premium.de bzw. die PREMIUMCARD App über das Login stattgefunden hat. Alle angeschlossenen Online-Shops sind auf www.rp-premium.de bzw. innerhalb der PREMIUMCARD App gelistet und durch Klick auf zum Angebot wird die PREMIUMCARD Nummer zur Umsatzerfassung mitgeliefert. Eine nachträgliche Anerkennung des Kaufs mit der Folge einer Bonusgewährung ist nicht möglich.

2.4. Bei Rückgängigmachung eines Kaufes, für den ein Bonus gutgeschrieben wurde, erfolgt die Stornierung einer gewährten Gutschrift. Dies gilt auch, wenn ein Missbrauch der PREMIUMCARD vorliegt oder wenn durch das Personal der Partnerfirma Fehleingaben erfolgten.

2.5. Berechtigte Abonnenten der digitalen Zeitung der Rheinische Post Mediengruppe erhalten die Möglichkeit zum kostenlosen Zugang zur Genios Verlag Solution. Die Genios Verlag Solution bietet einen Online-Zugriff auf die Inhalte der Rheinischen Post Mediengruppe tagesaktuell und im Archiv bis zum Jahre 2001.


3. Zusatzkarten

3.1. Auf Wunsch eines Abonnenten können Zusatzkarten für die mit dem Abonnenten im Haushalt lebenden Personen ausgegeben werden. Zusatzkarten werden gegen eine Gebühr von je 2,50 € ausgegeben.

3.2. Für die Zusatzkarten wird kein anderes Konto geführt, so dass alle Boni, auch aus dem Einsatz der Zusatzkarten, dem Konto des Abonnenten gutgeschrieben werden.


4. Kartenverlust

4.1. Bei Verlust der PREMIUMCARD kann der Abonnent bei der Rheinische Post Mediengruppe eine Ersatzkarte anfordern.

4.2. Bei Verlust der PREMIUMCARD muss der Abonnent unverzüglich den Kundenservice der Rheinische Post Mediengruppe unter dem Stichwort PREMIUMCARD informieren. Eine Sperrung Ihrer Zugangsdaten erfolgt, wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Dritter Kenntnis von Ihren Zugangsdaten erlangt hat.

4.3. Für Schäden, die infolge einer schuldhaft unterbliebenen oder verspäteten Benachrichtigung entstehen, haftet die Rheinische Post Mediengruppe nur bei groben Verschulden der Rheinischen Post Mediengruppe oder Erfüllungsgehilfen unter Berücksichtigung eines etwaigen Mitverschulden Ihrerseits.


5. Bonusauszahlung

5.1. Die Boni werden durch die Rheinische Post Mediengruppe unter der angegebenen Kundennummer registriert. Eine monatliche Auszahlung der Boni wird jeweils ab einem Mindestguthaben von 10,00 € vorgenommen. Spätestens am Ende eines jeden Kalenderjahres erfolgt automatisch die Auszahlung der gesammelten Boni auf das Konto des Karteninhabers. Ausgezahlt werden nur die Boni, die zum Zeitpunkt der Auszahlung auf dem Konto verbucht wuden.

5.2. Die Auszahlung der Boni erfolgt durch Überweisung auf ein inländisches Konto des berechtigten Abonnenten. Dies ist, soweit ein Konto zur Lastschrift hinterlegt wurde, bereits im Abonnementvertrag hinterlegt. Sofern Sie die angegebene Bankverbindung ändern möchten, können Sie dies wie folgt tun: Wenden Sie sich an den Leserservice unter Tel. 0211 505 1111 oder per E-Mail an premiumcard@rheinische-post.de. Für die Überweisung wird seitens der Rheinische Post Mediengruppe keine Gebühr erhoben. Die Barauszahlung von Boni ist ausgeschlossen. Ist zum Zeitpunkt der Auszahlung von Boni kein Bankkonto für den Karteninhaber bekannt, so kann keine Auszahlung erfolgen. In diesem Fall verbleiben die Boni auf dem PREMIUMCARD- onto. Die Boni können nur dann an den
Abonnenten ausgeschüttet werden, wenn der berechtigte Abonnent der Rheinische Post Mediengruppe eine Bankverbindung zur Verfügung gestellt hat und wenn die Partnerfirmen die Boni der Rheinische Post Mediengruppe zur Verfügung gestellt haben.

5.3. Die Boni sind nicht auf Dritte übertragbar.


6. Änderungen der Teilnahmebedingungen

6.1. Die Rheinische Post Mediengruppe behält sich vor, das Vorteilssystem unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter Wahrung ihrer Belange einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern.

6.2. Die Rheinische Post Mediengruppe behält sich ferner vor, diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, wenn und soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen geboten ist. Änderungen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen werden bei der Rheinische Post Mediengruppe durch Veröffentlichung
in der Zeitung und/oder im Internet unter www.rp-premium.de bekannt gegeben.


7. Haftungsausschluss

Bei Insolvenz einer Partnerfirma werden nur die Boni an die Abonnenten ausgeschüttet, die der Rheinische Post Mediengruppe durch die Partnerfirma zur Verfügung gestellt wurden.


8. Bonusverfall

Können die dem Abonnenten gewährten und gesammelten Boni nicht auf ein Konto im Inland ausgezahlt werden, so verfallen sie nach einer Frist von 24 Monaten.


9. Hinweis zum Datenschutz

9.1. Die Partnerfirma erfasst zum Zwecke der Bonusgewährung die notwendigen Umsatzdaten (Geschäftspartnernummer, Kartennummer, Datum, Umsatz, Bonusklasse) jedes Einkaufs. Diese werden von den Partnerfirmen zum Zwecke der Bonusabrechnung an die Rheinische Post Mediengruppe übermittelt, dort verarbeitet, gespeichert und anonymisiert ausgewertet.

9.2. Die Daten werden nur zur Durchführung des PREMIUMCARD Vorteilssystems erfasst und verwaltet. Ein Austausch der erhobenen Umsatzdaten zwischen den am Vorteilssystem PREMIUMCARD teilnehmenden Handelsunternehmen ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist jede Weitergabe von Daten an außerhalb des Programms stehende Dritte. Ein Verkauf der Daten findet nicht statt. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die für das Bonussystem erhobenen Daten gelöscht.

9.3. Nähere Informationen zu unseren Datenschutzbestimmungen finden Sie hier: https://premiumcard.rp-online.de/datenschutz.html


10. Kündigung

10.1. Die Abonnenten können die Teilnahme am Vorteilssystem der Rheinische Post Mediengruppe unabhängig vom bestehenden Abonnement jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung erfolgt durch schriftliche Mitteilung an die Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH - PREMIUMCARD - Zülpicher Straße 10, 40196 Düsseldorf, E-Mail: premiumcard@rheinische-post.de

10.2. Die Teilnahme endet automatisch mit Kündigung des Abonnements.

10.3. Im Fall einer Kündigung wird das auf dem Kartenkonto vorhandene Guthaben, unabhängig von der Höhe, fällig und gemäß Ziffer 5. der Teilnahmebedingungen ausbezahlt. Der Abonnent ist verpflichtet, die PREMIUMCARD bei Ablauf des Abonnements nicht mehr zu nutzen und unbrauchbar zu machen.

10.4. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist seitens der Rheinische Post Mediengruppe möglich.


Systembetreiber:

Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH
PREMIUMCARD
Zülpicher Straße 10
40196 Düsseldorf
Tel.: 0211 505-1111
Fax: 0211 505 2519
E-Mail: premiumcard@rheinische-post.de


Download der Teilnahmebedingungen

Hier können Sie die Teilnahmebedingungen als PDF-Datei herunterladen.


zurück nach oben